„Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion durch ein einheitliches europäisches Wirtschaftsgesetzbuch“.

Aktuelles

Le marché européen, dispose bien d’un droit des consommateurs, certes, mais n’est pour l’heure qu’aux prémices d’un droit des commerçants…

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Am 24. Juni 2023 forderte der Europäische Rat die “Vorlage eines unabhängigen hochrangigen Berichts über die Zukunft des Binnenmarktes”.

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Le 24 juin 2023, le Conseil européen a demandé la « présentation d’un rapport indépendant de haut niveau sur l’avenir du marché unique ».

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On 24 June 2023, the European Council called for the “presentation of an independent high-level report on the future of the single market”.

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El 24 de junio de 2023, el Consejo Europeo pidió la “presentación de un informe independiente de alto nivel sobre el futuro del mercado único”.

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Das Projekt des Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches ist eine Initiative, die aus der Mitte der Gesellschaft kommt. Getragen wird Sie unter anderem von der Stiftung für Kontinentalrecht, der Association Henri Capitant und der Mercator Stiftung. Das Projekt zielt darauf, das Recht zur in den Mittelpunkt der Europäischen Konstruktion zu stellen. Das einheitliche Wirtschaftsrecht soll die Wirtschafts- und Währungsunion konsolidieren.

Entstehungsgeschichte

Der europäische Binnenmarkt ist heute von großer Komplexität geprägt, die aus der Heterogenität der nationalen Regelungen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts resultiert. Bei dem Streben nach Rechtsvereinheitlichung hat sich der europäische Gesetzgeber auf einzelne Themengebiete konzentriert, wie das Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Recht des geistigen Eigentums und das Recht der Finanzmärkte. Dem Recht, das den Alltag der mittelständigen Unternehmen regelt, wurde insgesamt zu wenig Beachtung geschenkt. Dieser Rückstand bei der Rechtsvereinheitlichung straft täglich europäische Unternehmen, indem sie in ihrer Freiheit auf dem gesamten europäischen Binnenmarkt tätig zu werden, beschränkt werden.

Das Projekt Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch geht von dem simplen Befund aus: Ein homogenes europäisches Wirtschaftsrecht existiert bisher nicht. 2016 hat eine Bestandsaufnahme durch Juristen der Association Henri Capitant (La Construction européenne en droit des affaires, acquis et perspectives. LGDJ, 2016) die mangelnde Lesbarkeit des europäischen Wirtschaftsrechts und den unvolendeten Charakter der europäischen Konstruktion aufgezeigt.

Ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch (EuWGB) das Wirtschaftsrecht durch eine klare Struktur dem Rechtsanwender besser zugänglich gemacht werden. Unternehmen könnten in der EU sodann nach einem Recht „leben“. Der grenzüberschreitende Handel würde wachsen, da einheitliche Regeln im Wirtschaftsrecht Handelshemmnisse wie Rechtsinformationskosten und Streitschlichtungskosten verringern.

Vor diesem Hintergrund hat eine Gruppe renommierter europäischer Juristen unter Leitung der Association Henri Capitant damit begonnen, einen Entwurf für ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch aufzustellen. Jener Entwurf soll bis März 2020 fertiggestellt und sodann mit Bürgern und Unternehmensverbänden diskutiert werden.

Politische Resonanz

Die Europäische Kommission hat offiziell die Notwendigkeit eines solchen einheitlichen Gesetzbuchs in ihrem Weißbuch zur Zukunft Europas vom 1. März 2017 festgestellt und ruft dazu auf, dass „eine Gruppe von Ländern ein gemeinsames ,Wirtschaftsgesetzbuch´ […], in dem gesellschaftsrechtliche, handelsrechtliche und vergleichbare Vorschriften vereinheitlicht werden, sodass Unternehmen jeder Größenordnung einfach über Grenzen hinweg tätig sein können“, erarbeitet.

Am 26. September 2017 hat der französische Staatspräsident Emmanuel Macron diese Notwendigkeit bekräftigt, indem er fragte: „Warum sollten wir uns nicht das Ziel setzen, bis 2024 unsere Märkte vollständig zu integrieren, indem wir dieselben Regeln auf unsere Unternehmen anwenden, vom Wirtschaftsrecht bis zum Insolvenzrecht?“ Der Vorschlag des französischen Präsidenten traf in der politischen Landschaft in Deutschland auf ein positives Echo. In ihrer gemeinsamen Resolution haben der Bundestag und die Assemblée nationale am 22. Januar 2018 dafür plädiert, „einen deutsch-französischen Raum mit harmonisierten Regeln, insbesondere betreffend das Gesellschaftsrecht und die Unternehmensinsolvenz zu schaffen“. Zu dieser Gelegenheit appelierten Rüdiger Kruse und Franck Riester in der Le Monde und im Handelsblatt an die Regierungen, mit der Schaffung eines Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch zu beginnen. Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 haben CDU/CSU und SPD das Projekt im Kapitel VI. „Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen“ auf Seite 55 (Zeilen 2480-2485) verankert. Deutschland werde „mit Frankreich konkrete Schritte zur Verwirklichung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraums mit einheitlichen Regelungen vor allem im Bereich des Unternehmens- und Konkursrechts […] vereinbaren. Gemeinsam mit Frankreich“ werde man sich „für eine entsprechende Harmonisierung der Regelungen zur Vollendung des europäischen Binnenmarkts einsetzen“.

Im Aachener Vertrag vom 22. Januar 2019 verpflichteten sich Deutschland und Frankreich schließlich, einen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln zu schaffen. Gemäß Artikel 20 des Aachener Vertrages solle die bilaterale Rechtsharmonisierung im Bereich des Wirtschaftsrechts gefördert werden.

Dank der Unterstützung von Teilen der Zivilgesellschaft, des Bundestages, der Assemblée Nationale und der deutschen und französischen Regierung ist das Projekt des Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches eines der konkretesten Projekte, die zum Ausbau der Europäischen Union vorgeschlagen werden.