Notenbanker für den Abbau rechtlicher Hürden im „deutsch-französischen Versuchslabor“

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Jens Weidmann

Niklas Uder, Generalsekretär des VVWE, vom 7. April 2019

In einem in der F.A.Z. und Les Echos1 erschienenen gemeinsamen Gastbeitrag fordern Jens Weidmann und François Villeroy de Galhau die Schaffung gemeinsamer Regeln, um grenzüberschreitende Investitionen zu steigern:

„Eine Harmonisierung von Vorschriften kann dazu beitragen, grenzüberschreitende Investitionen zu steigern. Der Aachener Vertrag vom Januar 2019 sieht die Errichtung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraums mit gemeinsamen Regeln vor, nicht zuletzt im Wirtschaftsrecht. Dieses Konzept könnte als Versuchslabor für europaweite Bemühungen dienen, auch mit Blick auf eine stärkere Zusammenarbeit und weitere Konvergenz in Insolvenzangelegenheiten.“2

Es darf hoch erfreuen, dass die Notenbänker die Notwendigkeit der Schaffung gemeinsamer Regeln im Wirtschaftsrecht erkannt haben. Auf gemeinsame Initiative von Rüdiger Kruse, MdB und Präsident des VVWE, und Sylvie Goulard, Vizepräsidentin der Banque de France, widmeten sich die Notenbanken der Idee eines Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches (EuWGB). Christoph Roth, Leiter der Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union, hatte das Projet EuWGB im Rahmen einer Expertenrunde der Deutschen Bundesbank und der Banque de France am 28. Februar 2019 in Paris vorgestellt. Dieses gemeinsame Zusammenwirken hat sich ausgezahlt.

In ihrem Beitrag zeigen die Notenbanker am Beispiel des Wagniskapital auf, dass der Abbau von rechtlichen Hürden heute notwendiger denn je sei. Sie verweisen auf den US-amerikanischen Markt, auf dem in den 1990er Jahren, begünstigt durch eine einheitliche Rechtslage, erhebliche Zuflüsse von externem Eigenkapital maßgeblich zur Ausweitung von Forschung und Entwicklung geführt haben. „Gerade Wagniskapital scheint Innovationen zu begünstigen. In der EU ist dieser Markt jedoch immer noch schwach entwickelt“, stellen Jens Weidmann und François Villeroy de Galhau fest. Lösungen bietet das Mittel der Rechtsvereinheitlichung in der Europäischen Union. Als „hilfreichen Schritt nach vorne“ begrüßen die Notenbanker die Rechtsvereinheitlichung durch die Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds. Was diese Verordnung für den speziellen Rechtsbereich des Risikokapitals regelt, soll das Wirtschaftsgesetzbuch im Generellen für das gesamte Wirtschaftsrecht regeln.

Bitte kontaktieren Sie für mehr Informationen:

Alexandre Robinet-Borgomano
Email: alexandre.robinet-borgomano@codeeuropeendesaffaires.eu

Niklas Uder
Email: niklas.uder@wirtschaftsgesetzbuch.de


1 Les Echos, vom 3. April 2019, abrufbar unter: https://www.lesechos.fr/idees-debats/cercle/vers-une-veritable-union-des-marches-de-capitaux-1006382
2 F.A.Z. vom 3. April 2019, abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/weidmann-und-villeroy-de-galhau-wollen-kapitalmarktunion-16122242.html

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