Das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch im Deutschen Bundestag – 15.10.2018

Am 15.10.2018 fand auf Einladung des Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Unterausschusses für Europarecht Herrn Prof. Dr. Heribert Hirte ein fraktionsinternes Fachgespräch zur Vereinheitlichung des europäischen Wirtschaftsrechts im Paul-Löbe-Haus statt. Vertreten waren neben Funktionären aus Politik und Wirtschaft ebenso Vertreter ausländischer Botschaften, die vom ursprünglich deutsch-französischen Projekt erfahren haben.

Einleitende Worte zur deutschen Initiative gab der Münsteraner Jura-Professor Dr. Reiner Schulze. Er stellte einen Überblick zur derzeitigen Rechtssituation in Europa dar, die von vielen Richtlinien an unterschiedlichen Regelungsstandorten geprägt ist und darüber hinaus aufgrund nationaler Eigenheiten stark differiert. Nach den eintleitenden Worten ergriff der Bonner Jura-Professor Dr. Matthias Lehmann das Wort und beleuchtete das Gebiet des Gesellschaftsrechts näher. Ebenso nutzte der Berliner Jura-Professor Dr. Christoph Paulus die Gelegenheit und sprach über das Insolvenzrecht in Europa und welche Problematiken sich aus den unterschiedlichen nationalen Regelungen für grenzübergreifende Insolvenzen ergeben.

Anschließend hatten die etwa 30 Teilnehmer während des zweistündigen Gesprächs die Möglichkeit das Wort zu ergreifen, wovon rege Gebrauch gemacht wurde. Allgemein stieß das Projekt bei den Anwesenden auf großes Interesse, wenngleich auch Kritik angebracht wurde, wie zum Beispiel eine Umsetzung auf euopäischer Ebene erfolgen kann, wie dem Rechtsanwender konkret geholfen werden könne, und ob es nicht vorerst sinnvoll wäre, einzelne Projekte anzugehen.

Längst haben auch andere Länder von der Initiative erfahren und zeigten großes Interesse an dem Projekt. Unter anderem waren Vertreter der niederländischen und bulgarischen Botschaft bei dem Gespräch anwesend, der luxemburgische Botschafter S. E. Jean Graff erschien sogar persönlich.

Schließlich richtete Herr Prof. Hirte das Schlusswort an die Teilnehmer des Gesprächs und betonte die wichtige und frühzeitige Beteiligung derer, die durch eine solche Reform am Ende betroffen seien und ihre Teilhabe an dem stetig im Wandel befindlichen Prozess auf dem Weg zu einem einheitlichen Wirtschaftsrecht in Europa.

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