Ende der Ära Merkel -Forderungen der Dt.-Frz. Parlamentarischen Versammlung an die neue Bundesregierung

Letzte Woche ehrte Präsident Emmanuel Macron die scheidende Bundeskanzlerin Angela Merkel auf ihrem Abschiedsbesuch in Frankreich im Burgund mit dem Großkreuz der Ehrenlegion, der höchsten französischen Auszeichnung.

Für Merkel ist Macron der vierte französische Präsident, mit dem sie eng zusammengearbeitet hat. Für Macron war Merkel anfangs eine große Bremserin – und am Ende die entschlossene Kanzlerin, die mit ihm zusammen den Weg für das 750 Milliarden schwere Corona-Wiederaufbaupaket der EU frei machte. Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung hat festgestellt, dass insbesondere die letzten Jahre der Kanzlerschaft von neuen Impulsen für die deutsch-französischen Beziehungen geprägt war.

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Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am 3. November 2021 in Beaune im Burgund.
Source: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/merkel-frankreich-besuch-abschied-101.html

In diese Zeit fallen die Unterzeichnung des Vertrages von Aachen am 22. Januar 2019 und die Schaffung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) am 25. März 2019. Bereits 2017 schlug Präsident Emmanuel Macron in seiner Rede „Initiative für Europa“ mehrere Handlungsleitlinien vor, um die deutsch-französische Partnerschaft auszubauen, darunter eben auch die Harmonisierung des Wirtschafts- und des Insolvenzrechts.

Diesen Impulsen folgend setzte die Deutsch-Französische Parlemtarische Versammlung eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, ein rechtsverbindliches deutsch-französisches Wirtschaftsgesetzbuch zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe stellte in Ihrer Resolution vom 28. Juni 2021 fest: „Zahlreiche Faktoren bremsen die innereuropäische Wirtschaftstätigkeit aus, insbesondere das Fehlen eines europäischen Wirtschaftsgesetzbuches und somit die Verschiedenartigkeit der nationalen Modelle. Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgruppe Schwerpunkte für eine Angleichung der französischen und der deutschen Rechtsvorschriften in diesem Bereich identifiziert und unterbreitet Lösungsvorschläge mit dem Ziel einer Harmonisierung der Vorgehensweisen.

Konkret hat sich die Arbeitsgruppe hat sich auf vier Themenbereiche konzentriert:

  • Das Gesellschaftsrecht, insbesondere die Vereinfachte Europäische Gesellschaft (SES),
  • das Insolvenzrecht,
  • das Marktrecht,
  • das Bank- und Finanzmarktrecht.

Die DFPV fordert die Regierungen Deutschlands und Frankreich auf, abschließende Betrachtungen zur Europäischen Vereinfachten Gesellschaft (SES) in einem gemeinsamen Informationsbericht festzuhalten.

Die DFPV bittet außerdem die Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere die Kleinstunternehmen und die KMU sowie deren Rechtsberater, sich in den Reflexionsprozess über die DFPV einzubinden.

Im Bereich des Marktrechts fordert die DFPV die Regierungen Deutschlands und Frankreichs auf eine Vergleichsstudie im Bereich des Vertriebsrechts zu erstellen, um die für eine Umsetzung auf deutsch-französischer Ebene am besten geeignete Lösung zu finden. Die DFPV schlägt vor, die Schlussfolgerungen dieser Studie dem Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale vorzulegen.

Die DFPV fordert die Regiergungen von Deutschland und Frankreich auf, ein deutsch-französisches Wirtschaftsgesetzbuch zu schaffen. In einem ersten Schritt fordert sie auf, die Hamronisierungsmöglichkeiten zu prüfen und die Ergebnisse dieser Arbeit der DFPV binnen 18 Monaten in einem Bericht vorzulegen.

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung bezieht sich in ihrer Resolution ausdrücklich auf den „Bericht über die Einführung eines Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches“ der Abgeordneten Valérie Gomez-Bassac (wir berichteten) und auf die Kommentierungen namhafter Sachverständiger der Association Henri Capitant. Die Resolution der DFPV selbst führt jene in der Rednerliste der AG Harmonisierung des deutschen und des französischen Wirtschafts- und Insolvenzrechts auf:

Sitzung vom 7. Dezember 2020 – Vorstellung der Beiträge der Association Henri Capitant

  • Philippe Dupichot
  • Philippe Roussel-Galle
  • Urs Peter Gruber
  • Martine Béhar-Touchais
  • Matthias Lehmann

Sitzung vom 1. März 2021, Gesellschaftsrecht (Vereinfachte Europäische Gesellschaft) und Insolvenzrecht – erste Anhörung:

  • Prof. Dr. iur. Peter Jung
  • Dr. Antje Luke
  • Prof. Dr. Stephan Madaus
  • Lutz Paschen
  • Prof. Dr. Christoph Paulus
  • Dr. Lasse Pütz
  • Prof. Dr. Alexander Schall
  • Susanne Wixforth

Sitzung vom 19. März 2021, Marktrecht sowie Bank- und Finanzmarktrecht – zweite Anhörung:

  • Prof. Dr. Louis Vogel
  • Prof. Dr. Rüdiger Veil
  • Hubert de Vauplane
  • Julia Thomas
  • Dr. Lambert Köhling
  • Prof. Dr. Hans Jürgen Meyer-Lindemann
  • Prof. Dr. Katja Langenbucher
  • Prof. Dr. Christian Kersting
  • Dominique Heintz

Niklas Uder, 11. November 2021
Secrétaire Général
Association allemande pour l’unification du Droit des affaires en Europe
(Verein für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa)

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/merkel-frankreich-besuch-abschied-101.html

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