Matthias Lehmann: EU Law-Making 2.0

Niklas Uder, 20. April 2020

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Prof. Matthias Lehmann: EU Law-Making 2.0

Matthias Lehmann1 eruiert in seinem Beitrag „EU Law-Making 2.0: The Prospect of a European Business2“ , der im März 2020 in der European Review of Private Law erschienen ist, die Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer Kodifizierung des EU-Wirtschaftsrechts und schlussfolgert, dass ein einheitliches EU-Wirtschaftsrecht unabdingbar ist, um die Binnenmarktagenda zu vervollständigen.

Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass eine stärkere steuerrechtliche fiskalische Koordinierung allein für die Komplementierung der Währungsunion mit der notwendigen wirtschaftlichen Integration nicht ausreicht. Um die großen Unterschiede der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Mitgliedstaaten zu überwinden, ist die Schaffung gleicher rechtlicher Voraussetzungen erforderlich. Rechtsvergleichende und rechtsgeschichtliche Belege zeigen, dass die Harmonisierung des Wirtschaftsrechts der Harmonisierung des Zivilrechts vorausgeht und dass das eine nicht zwangsläufig zum anderen führt. Das Scheitern früherer Kodifizierungsbemühungen im Bereich des Zivilrechts steht somit einem einheitlichen Wirtschaftsrecht nicht im Wege.

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