Das Europäische Parlament, die Stimme des europäischen Volkes, wird eine entscheidende Rolle für den Erfolg des Wirtschaftsgesetzbuches spielen.
Read more...Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch / Europäische Vereinfachte Gesellschaft (SES)
HCJP einen Bericht veröffentlicht hat, in dem es die Verabschiedung eines Rechtsrahmens für die Europäische Vereinfachte Gesellschaft.
Read more...Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch: JGU Mainz lädt Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zum Podcast
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz am 16. Februar 2021 eine Diskussion als Podcast zum Projekt des EuWGB veröffentlicht hat.
Read more...Webinar zum EuWGB: Für mehr wirtschaftliche Resilienz und Souveränität Europas, 1. Juli, 19h00-20h30
Für mehr wirtschaftliche resilienz und souveränität europas
Eine Diskussion über das Europäische WirtschaftsgesetzbuchEine Diskussion über das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch.
Mittwoch 1. Juli, 19 – 20.30 Uhr, Facebook Live und Webinar über Zoom
Read more…Matthias Lehmann: EU Law-Making 2.0
Niklas Uder, 20. April 2020

Matthias Lehmann1 eruiert in seinem Beitrag „EU Law-Making 2.0: The Prospect of a European Business2“ , der im März 2020 in der European Review of Private Law erschienen ist, die Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer Kodifizierung des EU-Wirtschaftsrechts und schlussfolgert, dass ein einheitliches EU-Wirtschaftsrecht unabdingbar ist, um die Binnenmarktagenda zu vervollständigen.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass eine stärkere steuerrechtliche fiskalische Koordinierung allein für die Komplementierung der Währungsunion mit der notwendigen wirtschaftlichen Integration nicht ausreicht. Um die großen Unterschiede der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Mitgliedstaaten zu überwinden, ist die Schaffung gleicher rechtlicher Voraussetzungen erforderlich. Rechtsvergleichende und rechtsgeschichtliche Belege zeigen, dass die Harmonisierung des Wirtschaftsrechts der Harmonisierung des Zivilrechts vorausgeht und dass das eine nicht zwangsläufig zum anderen führt. Das Scheitern früherer Kodifizierungsbemühungen im Bereich des Zivilrechts steht somit einem einheitlichen Wirtschaftsrecht nicht im Wege.
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