Die Deutsch-französische Versammlung: Eine neue Dimension deutsch-französischer Zusammenarbeit

Niklas Uder, Generalsekretär Verein für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa (VVWE), 25.3.2019.

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Heute startete in Paris ein Projekt mit Pioniergeist: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und der Präsident der französischen Nationalversammlung, Richard Ferrand, haben die Gründungsakte für das deutsch-französische Parlamentsabkommen unterzeichnet. Herzstück dieses Abkommens ist die Einrichtung einer deutsch-französischen parlamentarischen Versammlung.

In diese Versammlung, die sich aus 100 Mitgliedern zusammensetzt, wurden 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale berufen, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich zusammentagen werden. Darunter Rüdiger Kruse, Präsident des Vereins für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa (VVWE). Der Hamburger Bundestagsabgeordnete ist gemeinsam mit seinen deutschen und französischen Kollegen dafür zuständig darüber zu wachen, dass die Vereinbarungen der deutschen und französischen Regierung, die im Aachener Vertrag festgelegt wurden, auch wirklich in Gesetze gegossen werden. Denn gemäß Artikel 6 des Parlamentsabkommens kontrolliert die deutsch-französische Versammlung die Umsetzung und die Evaluierung der auf dem Aachener Vertrag beruhenden Projekte, darunter die Vereinheitlichung des Europäischen Wirtschaftsrechts. In Artikel 20 des Aachener Vertrages heißt es: „Beide Staaten vertiefen die Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln“.

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