Die Deutsch-französische Versammlung: Eine neue Dimension deutsch-französischer Zusammenarbeit

Niklas Uder, Generalsekretär Verein für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa (VVWE), 25.3.2019.

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Heute startete in Paris ein Projekt mit Pioniergeist: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und der Präsident der französischen Nationalversammlung, Richard Ferrand, haben die Gründungsakte für das deutsch-französische Parlamentsabkommen unterzeichnet. Herzstück dieses Abkommens ist die Einrichtung einer deutsch-französischen parlamentarischen Versammlung.

In diese Versammlung, die sich aus 100 Mitgliedern zusammensetzt, wurden 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale berufen, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich zusammentagen werden. Darunter Rüdiger Kruse, Präsident des Vereins für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa (VVWE). Der Hamburger Bundestagsabgeordnete ist gemeinsam mit seinen deutschen und französischen Kollegen dafür zuständig darüber zu wachen, dass die Vereinbarungen der deutschen und französischen Regierung, die im Aachener Vertrag festgelegt wurden, auch wirklich in Gesetze gegossen werden. Denn gemäß Artikel 6 des Parlamentsabkommens kontrolliert die deutsch-französische Versammlung die Umsetzung und die Evaluierung der auf dem Aachener Vertrag beruhenden Projekte, darunter die Vereinheitlichung des Europäischen Wirtschaftsrechts. In Artikel 20 des Aachener Vertrages heißt es: „Beide Staaten vertiefen die Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln“.

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Bekenntnis zu deutsch-französischem Wirtschaftsraum

Der Vertrag von Aachen sieht erhebliche Annäherungen zwischen Deutschland und Frankreich vor. Die Wirtschaft reagiert positiv und will mehr.

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Mehr als schöne Worte? Emmanuel Macron, Angela Merkel und ihre Außenminister bei der Unterzeichnung. (Foto Ludovic MARIN / AFP).

Deutschland und Frankreich wollen wirtschaftlich enger zusammenrücken. Das haben Bundeskanzlern Angela Merkel und der französische Präsident Emmanuel Macron bei der Unterzeichnung des sogenannten Aachener Vertrags vereinbart. „Beide Staaten vertiefen die Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln“, heißt es in der Übereinkunft, die als Nachfolgerin des Elysee-Vertrags von 1963 gesehen wird. Auch die Sozialmodelle sollen angeglichen werden. Ein noch einzurichtender „Rat der Wirtschaftsexperten“ mit zehn unabhängigen Fachleuten soll den Regierungen dafür Vorschläge unterbreiten.

Die Ziele klingen ehrgeizig, doch sind das mehr als schöne Worte? Die Reaktionen von Wirtschaftsvertretern und in der akademischen Welt fallen jedenfalls weitgehend positiv aus, gerade angesichts der europapolitischen Unsicherheiten durch den Brexit. „Die Vertiefung der politischen Zusammenarbeit ist ein sehr positiver und wichtiger Schritt, auch deshalb, weil sich Fortschritte bei der Zusammenarbeit auf EU-Ebene in vielen Gebieten nicht oder zu langsam entwickeln“, sagte der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, der F.A.Z. Die Schaffung eines Wirtschaftsraums sei eine gute Idee, sofern er für Drittländer offen bleibe.

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